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Kriegstüchtigkeit als Ziel

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  1. Informationslage und Beteiligung des Freistaates Sachsen
    1.1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den OPLAN DEU und seine
    spezifischen Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen vor und welche konkreten
    Auszüge wurden ihr übermittelt?
    1.2. Inwieweit wurden die sächsischen Landesbehörden in die Erstellung, Überarbeitung
    oder Umsetzung dieses Operationsplans eingebunden? Welche Rolle kommt dem
    Landeskommando der Bundeswehr Sachsen bei der Umsetzung des OPLAN DEU zu?
    1.3. Welche sächsischen Institutionen und Personen sind in den interministeriellen
    Arbeitsgruppen vertreten?
    1.4. In welchen Dokumenten des Freistaats Sachsen sind bereits Leitlinien vermerkt und
    in welcher Weise? (Bitte auflisten.)
    1.5. Welche Behörden, Einrichtungen oder Unternehmen mit anteiligem Besitz des
    Freistaates Sachsen oder seiner Kommunen, haben Informationen oder
    Arbeitsaufträge zum OPLAN DEU erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Sitz in welchen
    Kommunen.)
    1.6. Welche Bundesinstitutionen oder NATO-Gremien sind für die Kommunikation
    sicherheitsrelevanter Maßnahmen mit den Landesregierungen verantwortlich, und wie
    gestaltet sich der Informationsfluss zwischen dem Bund, der NATO und dem Freistaat
    Sachsen?
    1.7. Die Einbeziehung welcher NGOs ist hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rahmen des
    OPLAN DEU durch den Freistaat Sachsen oder seiner Kommunen vorgesehen?
    1.8. Wie wird diesbezüglich bei ausländischen NGOs vorgegangen?
    1.9. Welche Informationspflichten beabsichtigt der Bund gegenüber den Ländern im
    Kontext des OPLAN DEU wahrzunehmen, welche nicht und wie wird deren Einhaltung
    überprüft?
    1.10. Welche Informationsansprüche leitet die Staatsregierung aus ihrer föderalen Rolle ab
    und wurden diese beim Bund geltend gemacht?
    1.11. Hat der Freistaat Sachsen gegenüber der Bundesregierung oder dem Territorialen
    Führungskommando der Bundeswehr formell oder informell Akteneinsicht,
    Informationsrechte oder weitergehende Transparenz im Hinblick auf Inhalte,
    Planungsstände oder operative Szenarien des OPLAN DEU eingefordert? Falls ja: Mit
    welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
    1.12. Gibt es spezifische Aufgaben im OPLAN DEU, für die ausschließlich der Freistaat
    Sachsen vorgesehen ist und wenn ja, welche? Wie wird hierbei vollumfänglich die
    Vereinbarkeit mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag oder anderen völkerrechtlich bindenden
    Vorgaben eingehalten und wer kontrolliert die Vereinbarkeit?
  2. Sicherheits- und verteidigungspolitische Implikationen für Sachsen
    2.1. Welche militärischen Standorte in Sachsen nehmen eine strategische Rolle innerhalb
    des OPLAN DEU ein und gibt es Planungen zur Ausweitung oder Umstrukturierung
    dieser Standorte?
    2.2. Welche zivilen Standorte in Sachsen haben eine strategische Rolle innerhalb des
    OPLAN DEU und gibt es Planungen zur Ausweitung oder Umstrukturierung dieser
    Standorte? In welchen sächsischen Kommunen sind sogenannte „Convoy Support
    Center“ geplant?
    2.3. Welche sächsischen Verkehrswege – insbesondere Bahnknotenpunkte, Flughäfen,
    Flüsse oder Autobahnverbindungen – sind als logistische Korridore für NATO
    Truppenbewegungen oder Materialtransporte vorgesehen und welche
    infrastrukturellen Maßnahmen sind hierfür geplant, wie wird diesbezüglich die
    Vereinbarkeit mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eingehalten?
    2.4. Steht für die sächsische Staatsregierung im OPLAN DEU der Schutz der
    Zivilbevölkerung gleichwertig gegenüber dem Schutz ausländischer und inländischer
    Truppen im Kriegsfall? Ist es vorgesehen, den Schutz bestimmter Gruppen (Soldaten,
    Politiker o.ä.) bei begrenzten Kapazitäten zu priorisieren?
    2.5. Inwieweit sind zivile Schutzmaßnahmen in Sachsen in den Plan integriert, um die
    Bevölkerung im Fall einer militärischen Eskalation zu schützen?
    2.6. Welche Abstimmungen gibt es mit sächsischen Katastrophenschutzbehörden und der
    Polizei bezüglich möglicher Krisenszenarien?
    2.7. Welche sächsischen Städte und Regionen sind aufgrund ihrer strategischen
    Bedeutung ggf. in besonderem Maße Ziel militärischer Bedrohungsszenarien?
    2.8. Welche Schutzmaßnahmen sind für kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung,
    Telekommunikation und Wasserversorgung vorgesehen?
    2.9. Welche Bunkeranlagen für Mitglieder der Landesregierung, des Landtages oder der
    Landesverwaltung existieren in Sachsen oder sind in Planung? Wie viele Menschen
    können darin wie lange unterkommen? Welche finanziellen Mittel werden dafür
    eingeplant? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen (atomar, biologisch,
    chemisch) ausgelegt?
    2.10. Wie hoch ist die jetzige Anzahl der Bunkeranlagen für Zivilisten im Freistaat Sachsen,
    die nicht der Landesregierung, dem Landtag oder der Landesverwaltung angehören?
    (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen.) Wie viele Menschen können darin wie lange
    unterkommen? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen ausgelegt?
    2.11. Wie hoch ist die Anzahl der geplanten Bunkeranlagen für Zivilisten im Freistaat
    Sachsen, die nicht der Landesregierung, dem Landtag oder der Landesverwaltung
    angehören? (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen.) Wie viele Menschen sollen darin
    wie lange unterkommen können? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen
    ausgelegt?
    2.12. Welche finanziellen Mittel sind für Bunkeranlagen in den Jahren 2020-2024 abgerufen
    worden und welche finanziellen Mittel werden für die Jahre 2025-2030 veranschlagt?
    2.13. Soll es laut OPLAN DEU einen Rechtsanspruch für zivile Bürger des Freistaates
    Sachsen auf einen Schutzbunker geben? (Wenn ja, bitte auflisten, wie viele zivile
    Bunkeranlagen ausschließlich und rechtsverbindlich für Zivilisten reserviert sind, ohne
    eine mögliche höhere Priorisierung von ausländischen oder inländischen zivilmilitärischen
    Angehörigen bzw. Organisationen oder Politikern.)
    2.14. Wie wird bei Bunkeranlagen gewährleistet, dass alle zivilen Bürger gleichberechtigt
    bei der Vergabe von Plätzen informiert, berücksichtigt und der Zugang, insbesondere
    bei Menschen mit Behinderungen oder im ländlichen Raum, ermöglicht wird? (Bitte
    auch die Methode der Auswahl und Zuweisung bei begrenzten Plätzen erläutern.)
    2.15. Werden die Kommunen, das Land oder der Bund vorrangig zur Finanzierung dieser
    Zivilschutz-Infrastruktur herangezogen? Im Falle es gibt bereits konkrete Planungen,
    in welchem Umfang sollen sich der Freistaat bzw. seine Kommunen hier beteiligen?
    2.16. Welche Evakuierungspläne für die sächsische Bevölkerung in besonders gefährdeten
    Regionen existieren, und wie sind diese in den OPLAN DEU eingebettet?
    2.17. Welche flächendeckenden Vorkehrungen sind im Bereich des ABC-Schutzes (atomar,
    biologisch, chemisch) getroffen worden beziehungsweise geplant?
    2.18. Inwiefern sind Forschungslabore und Einrichtungen mit gefährlichen biologischen
    Erregern im Zivilschutz berücksichtigt, um eine Zerstörung und Freisetzung potentiell
    pandemiegefährlicher bzw. hoch riskanter Viren und Bakterien auf die Zivilbevölkerung
    zu verhindern?
    2.19. Welche inländischen oder ausländischen Forschungslabore oder Lagereinrichtungen
    für atomare, biologische oder chemische Gefahrenstoffe befinden sich in Sachsen?
    2.20. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des
    OPLAN DEU, um nationalistische Ausschreitungen gegenüber Menschen eines
    gegnerischen Staates im Konfliktfall zu verhindern?
    2.21. Welche sozialen Gruppen könnten durch Maßnahmen des OPLAN DEU besonders
    belastet werden (z. B. Wohnungslose, Alleinerziehende, Menschen mit
    Behinderungen) und welche Schutzmaßnahmen sind hierfür vorgesehen?
    2.22. Wie bewertet die Staatsregierung die möglichen sozialen Spaltungstendenzen durch
    eine einseitige sicherheitspolitische Ausrichtung, z. B. im Vergleich zu sozialen
    Investitionen?
    2.23. Wie wird die Aufrechterhaltung der Kommunikationsinfrastruktur (Mobilfunk,
    Rundfunk, Behördennetze) im Ernstfall gewährleistet?
  3. Auswirkungen auf die sächsische Wirtschaft und Infrastruktur
    3.1. Welche finanziellen und infrastrukturellen Belastungen für den Freistaat Sachsen
    ergeben sich durch die Umsetzung des OPLAN DEU?
    3.2. Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung die potenziellen Kosten für Sachsen durch
    den OPLAN DEU (insbesondere im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, der Logistik
    und des Katastrophenschutzes)? Wie stehen diese im Verhältnis zu Ausgaben für
    Bildung, Soziales, Sport, Kultur oder Umweltschutz seit dem Jahr 2020?
    3.3. Wie hoch sind die bisher ermittelten oder veranschlagten Kosten für den Ausbau von
    Brücken und Verkehrswegen für die militärische Ertüchtigung im Rahmen des OPLAN
    DEU
    im Freistaat Sachsen?
    3.4. Wie wird sichergestellt, dass sicherheitspolitische Maßnahmen nicht zu Lasten der
    kommunalen Investitionskraft in sozialen Bereichen gehen?
    3.5. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, dass sächsische Unternehmen oder
    Industriebetriebe – insbesondere in den Bereichen Maschinenbau,
    Rüstungsproduktion oder Logistik – in sicherheits- und verteidigungspolitische
    Planungen der NATO oder des Bundes eingebunden sind bzw. werden?
    3.6. Sind Kompensationsleistungen oder Investitionsprogramme vorgesehen, um
    infrastrukturelle Belastungen oder wirtschaftliche Einschränkungen abzufedern, die
    sich aus einer verstärkten militärischen Nutzung von Gebieten im Freistaat Sachsen
    ergeben?
  4. Demokratiepolitische und völkerrechtliche Fragestellungen
    4.1. Welche Einschränkungen von Grundrechten, insbes. GG Art. 1-19, sind im Rahmen
    des OPLAN DEU rechtlich möglich? Wie wird die Verhältnismäßigkeit von
    Grundrechtseinschränkungen bewahrt?
    4.2. Welche unabhängigen juristischen Prüfungen führt die Landesregierung durch, um
    sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen grundrechtskonform umgesetzt werden?
    4.3. In welcher Weise wird künftig sichergestellt, dass im OPLAN DEU GG Art. 20a ständig
    berücksichtigt und evaluiert wird?
    4.4. Welche demokratischen Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um sicherzustellen,
    dass Entscheidungen über militärische Maßnahmen auf sächsischem Boden im
    Einklang mit dem Völkerrecht (u.a. Zwei-plus-Vier-Vertrag), der föderalen Struktur
    Deutschlands sowie den Rechten und Zuständigkeiten der Bundesländer getroffen
    werden?
    4.5. Welche Kriterien legt die Staatsregierung bei der Entscheidung an, bestimmte
    Informationen zum OPLAN DEU zu veröffentlichen oder auch nicht?
    4.6. Ist eine regelmäßige parlamentarische oder öffentliche Berichterstattung über die
    Umsetzung des OPLAN DEU in Sachsen vorgesehen?
    4.7. Inwieweit hat der Freistaat Sachsen ein Mitspracherecht bei der Umsetzung des
    OPLAN DEU, insbesondere hinsichtlich möglicher Truppenstationierungen oder
    infrastruktureller Maßnahmen?
    4.8. Welche Mindestkriterien sollen für die Erklärung einer hybriden Bedrohungslage durch
    welche Akteure vorliegen?
    4.9. Bis zu welchem Sachverhalt soll persönliche oder öffentlich geäußerte Kritik an den
    Maßnahmen der Bundes- oder Landesregierung, der Behörden, der Bundeswehr,
    verbündeter Staaten und ausländischer Organisationen möglich und legal bleiben, ehe
    diese künftig als „hybrider Angriff“ im Sinne des OPLAN DEU eingestuft werden
    können?
    4.10. Welche bisher legalen Tatbestände und Handlungen von Einzelpersonen oder
    wirtschaftlichen Akteuren könnten künftig als hybride Angriffe betrachtet werden?
    4.11. Wie beurteilt die Sächsische Staatsregierung die Nennung und Problematisierung von
    Protestbewegungen bei der Durchsetzung von Truppenbewegungen im Grünbuch 4.0
    hinsichtlich möglicher Repressionen im Kriegs- und Spannungsfall?
    4.12. In welchem Umfang ist eine systematische Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten
    mit Polizei und Zivilschutz im Rahmen des OPLAN DEU vorgesehen? Wie bewertet
    die Staatsregierung diese im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit?
    4.13. In welchem Umfang ist eine vermehrte Nutzung von KI und innovativer
    Überwachungstechnologie auch gegenüber Kritikern von Maßnahmen der Politik,
    Behörden und Militär bei der Bekämpfung „hybrider Bedrohungen“ vorgesehen?
    4.14. Wo sieht die Sächsische Staatsregierung bei Frage 4.17. die Grenzen solcher
    Maßnahmen?
  5. Außenpolitische Implikationen und diplomatische Initiativen
    5.1. Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen des OPLAN DEU auf die
    sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere im Hinblick auf die Spannungen
    mit Russland?
    5.2. Welche Initiativen hat der Freistaat zur Förderung diplomatischer Maßnahmen
    eingeleitet, um Spannungen abzubauen und den sicherheitspolitischen Dialog
    zwischen Deutschland, der NATO und Russland zu stärken? Plant die Staatsregierung
    dahingehend Initiativen aktiver Entspannungspolitik im Bundesrat oder anderen
    Gremien?
    5.3. Welche Rollen spielen diesbezüglich sächsische Kultureinrichtungen bzw. welche
    Maßnahmen sind dabei angedacht?
    5.4. Inwieweit werden Friedens- und Konfliktforschungseinrichtungen in Sachsen in die
    Analyse sicherheitspolitischer Entwicklungen eingebunden, und gibt es Bestrebungen,
    wissenschaftliche Expertise stärker in politische Entscheidungsprozesse einfließen zu
    lassen?
    5.5. Um welche Einrichtungen handelt es sich im Einzelnen, aufgeschlüsselt nach
    Zahlungen aus Finanzierungsquellen, Geldgebern, Ländern.
  6. Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Einbindung des Sektors in den
    OPLAN DEU

    6.1. Inwieweit sieht der OPLAN DEU eine strategische Einbindung von Krankenhäusern,
    medizinischen Versorgungszentren und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im
    Freistaat Sachsen vor? (Bitte nach Regionen und Einrichtungen ordnen.)
    6.2. Welche sächsischen Krankenhäuser wurden bereits diesbezüglich vom Bund, der
    Landesregierung oder von der Bundeswehr im Rahmen des OPLAN DEU kontaktiert?
    6.3. Welche Vorgaben oder Planungen zur Vorhaltung medizinischer Ressourcen und
    psychosozialer Begleitung (z. B. Notfallbetten, Medikamente, Personalreserven,
    Reha- und psychosoziale Einrichtungen) bestehen für den Spannungs- oder
    Verteidigungsfall in Sachsen?
    6.4. Welche Aufgaben sind im Rahmen des OPLAN DEU für die Gesundheitsämter und
    den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen vorgesehen?
    6.5. Welche sächsischen Universitätskliniken und andere medizinische Einrichtungen sind
    in gesamtstaatliche Verteidigungsplanungen eingebunden, und falls ja, in welchem
    Umfang?
    6.6. Inwieweit ist der Rettungsdienst – insbesondere in ländlichen Räumen Sachsens – in
    Abstimmungen mit der Bundeswehr einbezogen? (Bitte konkrete Angaben zu
    Maßnahmen, Regionen, Zuständigkeit, Zusammenarbeit Landes-/kommunale
    Ebene.)
    6.7. Welche Szenarien eines möglichen „Massenanfalls von Verletzten“ (MANV) wurden
    im Rahmen von Übungen oder Planungen auf Landesebene berücksichtigt und welche
    Szenarien stehen für die Berücksichtigung noch aus?
    6.8. Gibt es Notfallpläne zur Sicherstellung psychologischer Versorgung der Bevölkerung
    im Fall großflächiger hybrider Angriffe oder Eskalationen?
    6.9. Gibt es Planungen zur Vorhaltung bzw. Bevorratung wichtiger Impfstoffe, Antibiotika,
    Jod-Tabletten und medizinischer Ausrüstung in Sachsen?
    6.10. Mit welchen Ergebnissen sind Interessenvertretungen wie die Sächsische
    Landesapothekerkammer und der Sächsische Apothekerverband in Notfallplanungen
    eingebunden?
    6.11. Mit welchen Ergebnissen sind zivile Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz
    oder Behörden wie das Technische Hilfswerk in Notfallplanungen eingebunden?
    6.12. Welche landesseitigen Notfallpläne für die Übernahme von Aufgaben von
    Bundeswehrkrankenhäuser durch zivile Einrichtungen existieren?
    6.13. Inwiefern können sich alle medizinischen Angestellten oder Ärzte auf die „Frankfurter
    Erklärung“ berufen, um ihr Recht geltend zu machen, kriegsmedizinische
    Vorbereitungsmaßnahmen abzulehnen und sich nicht daran zu beteiligen?
    6.14. Ist generell auszuschließen, dass im Rahmen des Operationsplans für sächsische
    Zivilisten, Soldaten, Personen im Zivilschutz oder Angestellte im Gesundheitswesen
    eine ggf. erneute Impfpflicht oder Pflicht zu medizinischen Zwangsmaßnahmen
    eintreten kann?
  7. Eingriffe in Freiheitsrechte, Eigentumsschutz, Enteignung
    7.1. Warum und für welche Anwendungsfälle zieht der Staat rechtliche Grundlagen für
    etwaige Eingriffe in das Eigentum sächsischer Bürger im Spannungs- oder
    Verteidigungsfall im Kontext des OPLAN DEU in Betracht?
    7.2. Welche Anpassungen von rechtlichen Grundlagen sind diesbezüglich vorgesehen?
    (Bitte vollständig und konkret benennen.)
    7.3. Welche Verfahren sind vorgesehen, um Privateigentum – z. B. Fahrzeuge, Immobilien
    oder Flächen – zur militärischen Nutzung kurz-, länger- oder langfristig
    heranzuziehen?
    7.4. Ist eine Entschädigung zu Punkt 7.3. vorgesehen und falls ja, wie wird diese berechnet
    und umgesetzt? Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen Entschädigungen,
    Befristungen und Rückgaben erfolgen?
    7.5. Wird eine durch einen kriegerischen Konflikt entstandene Inflation bei
    Entschädigungen ebenfalls berücksichtigt?
    7.6. Welche Lager- oder Notfalllisten bestehen für strategisch relevante Privateigentümer
    (z. B. Tankstellenbetreiber, Logistikunternehmen) im Freistaat Sachsen oder sind bis
    wann geplant und wurden/werden von wem erstellt?
    7.7. Welche Planungen existieren im Hinblick auf den möglichen staatlichen Zugriff auf
    digitale Infrastruktur in Privatbesitz, etwa Server, Satellitenverbindungen oder
    Kommunikationsnetze?
    7.8. Unter welchen Voraussetzungen kann im Rahmen des OPLAN DEU auf Wohnraum
    von Privatpersonen zugegriffen werden, z. B. zur Unterbringung von Truppenteilen?
    7.9. Welche Meldepflichten für Unternehmen oder Privatpersonen bezüglich vorhandener
    Ressourcen (Fahrzeuge, Generatoren, Lagerräume) sind im Kontext des OPLAN DEU
    geplant?
    7.10. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren sind vorgesehen, wenn Bürger gegen
    Maßnahmen des OPLAN DEU Widerspruch einlegen?
    7.11. In welcher Form verpflichtet sich die Sächsische Staatsregierung – als Konsequenz
    aus der Corona-Zeit – künftig im Operationsplan freiheitsbeschränkende Maßnahmen
    nicht zu wiederholen?
  8. Dienstpflicht, Reservistenwesen und Personalmobilisierung
    8.1. In welchem Verhältnis steht die Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht zu den
    Planungen des OPLAN DEU?
    8.2. Zielen Bund und Land daher auf die Beschleunigung der Einführung oder
    Neugestaltung einer Dienstpflicht für den zivilen Bereich (z. B. Katastrophenschutz,
    medizinische Versorgung, Pflege, THW)?
    8.3. Wie viele verfügbare Reservisten mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen sind derzeit in
    die Planungen des Territorialen Führungskommandos eingebunden?
    8.4. Welche Grundsätze gelten bei Einberufungen? (Bitte gesondert aufzulisten nach
    Männern, Frauen, sowie nichtdeutschen Staatsbürgern mit unterschiedlichem
    Aufenthaltsstatus.) Sofern Unterschiede bestehen, wird um eine Begründung gebeten.
    8.5. Gibt es aktuell bereits Vollausrüstung für Reservisten im Freistaat Sachsen? (Wenn
    ja, bitte entsprechend angeben)
    8.6. Welche Maßnahmen sind geplant, um die sächsische Bevölkerung über mögliche
    Verpflichtungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu informieren?
    8.7. Welche Pläne gibt es, Personen mit Schlüsselqualifikationen in kritischen
    Infrastrukturen (z. B. Energie, IT, Gesundheit) per Anordnung zur Arbeitsaufnahme zu
    verpflichten?
    8.8. Inwiefern wird geprüft, inwieweit sächsische Schulen, Hochschulen oder
    Ausbildungseinrichtungen für „Dienstpflichtformate“ genutzt werden sollen?
    8.9. Gibt es Überlegungen, im Rahmen des OPLAN DEU eine „zivile Reserve“ aufzubauen,
    und wenn ja, wie soll diese strukturiert werden?
    8.10. Welche Altersgruppen sollen bei einer Dienstpflicht besonders adressiert werden, und
    auf welcher Grundlage erfolgt die Auswahl?
    8.11. Gibt es pädagogische oder gesellschaftliche Begleitkonzepte zur Einbettung einer
    zivilen Dienstpflicht in Schul- oder Ausbildungskontexte?
    8.12. Schließen bestehende medizinische Bescheinigungen von Untauglichkeit zur
    Ableistung des Wehrdienstes oder in der Vergangenheit abgeleistete
    Wehrdienstverweigerungen eine Einberufung zu militärischen Zwecken (auch im
    Sanitäts- oder Unterstützungsdienst) im Rahmen des OPLAN DEU aus?
    8.13. Soll eine Wehrpflicht im Operationsplan auch für Menschen mit einem anerkannten
    Grad der Behinderung nicht vollständig ausgeschlossen sein? (Wenn ja, gilt dies auch
    unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung?)
    8.14. In welcher Weise werden bei Dienstpflichtformaten familiäre, gesundheitliche,
    wirtschaftliche oder soziale Belastungen berücksichtigt?
  9. Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Informationspolitik
    9.1. Welche Informationsstrategien verfolgt die Staatsregierung zur Aufklärung der
    sächsischen Bevölkerung über die Konsequenzen und Auswirkungen des OPLAN
    DEU
    ?
    9.2. In welchem Umfang werden zivilgesellschaftliche Organisationen (z. B.
    Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine, Bürgerinitiativen) in die Informations- und
    Kommunikationsstrategien der Staatsregierung im Kontext des OPLAN DEU
    eingebunden?
    9.3. Welche Rolle spielen öffentliche-rechtliche und private Medien bei der
    Krisenkommunikation im Ernstfall? Sind Beschränkungen bei den
    Verbreitungsmöglichkeiten vorgesehen, wenn ja welche ganz konkret?
    9.4. Inwieweit wurden oder werden Dialogformate mit Bürgerinnen und Bürgern
    angeboten, etwa Bürgerforen, digitale Beteiligungsplattformen oder
    Informationsveranstaltungen? Wird dabei barrierefreie Kommunikation angeboten?
    9.5. Ist geplant, vermeintliche oder tatsächliche Desinformationskampagnen in Bezug auf
    den OPLAN DEU systematisch zu erfassen? Wie wird Desinformation definiert? Sind
    Gegenstrategien bereits vorhanden oder werden sie entwickelt, wenn ja, welche und
    durch wen?
    9.6. Welche Rolle spielen sächsische Bildungsinstitutionen (z. B. Schulen,
    Kindertageseinrichtungen, Landeszentrale für politische Bildung) bei der Vermittlung
    von sicherheitspolitischer Resilienz?
    9.7. Wie wird gewährleistet, dass die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit und
    Kritik am OPLAN DEU nicht durch sicherheitspolitische Aspekte eingeschränkt wird,
    insbesondere im Hinblick auf vermeintliche Desinformation oder Regierungskritik?
    9.8. Inwiefern wird sichergestellt, dass früher legale und zulässige Handlungen,
    Äußerungen oder Veröffentlichungen von Personen, Parteien, Firmen oder
    Organisationen aus der Vergangenheit bei neuen hybriden Tatbeständen nicht zu
    Maßnahmen gegen diese im Rahmen des Operationsplans führen?
    9.9. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt in
    Krisensituationen zu stärken und vulnerable Gruppen gezielt zu schützen?
    9.10. Gibt es Empfehlungen und Vorgaben an die Kommunen zur kommunikativen
    Krisenvorbereitung (z. B. lokale Notfallpläne, Informationsketten)? Falls ja, bitte
    auflisten.
  10. Kritische Infrastruktur, Energieversorgung und Cyberabwehr
    10.1. Welche Teile der sächsischen Energie- und Wasserversorgung gelten im Kontext des
    OPLAN DEU als „kritische Infrastruktur“ und unterliegen besonderen
    Schutzmaßnahmen?
    10.2. Welche konkreten Maßnahmen sind zum physischen Schutz sächsischer
    Energieanlagen (z. B. Umspannwerke, Pipelines, Speicherkapazitäten) im
    Spannungs- oder Verteidigungsfall vorgesehen?
    10.3. Sind sächsische Unternehmen aus dem Bereich Energieversorgung aktiv in die
    Planungen oder Übungen des OPLAN DEU eingebunden worden?
    10.4. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um die Strom- und Heizenergieversorgung in
    Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rechenzentren und anderen systemrelevanten
    Einrichtungen im Ernstfall aufrechtzuerhalten?
    10.5. Gibt es eine Einschätzung zur Anfälligkeit sächsischer Netze und IT-Infrastruktur
    gegenüber hybriden Angriffen (z. B. durch Staaten, Gruppen, KI-generierte Angriffe)?
    10.6. Welche Kooperationsformen zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bundesamt
    für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen im Zusammenhang mit dem
    Schutz kritischer digitaler Infrastruktur?
    10.7. Welche Rolle spielen sächsische Kommunen beim Aufbau digitaler Resilienz, und gibt
    es hierfür standardisierte Vorgaben und entsprechende Förderprogramme?
    10.8. Welche Rolle spielen sächsische Hochschulen, Forschungsinstitute und
    Ausbildungsstätten in den Bereichen IT-Sicherheit und Cyberabwehr im Kontext des
    OPLAN DEU? Werden bestehende Studiengänge, Forschungsprojekte oder
    technische Kompetenzen aktiv in sicherheitsrelevante Planungen einbezogen?
    10.9. Welche Notfallpläne existieren für einen großflächigen Stromausfall (Blackout) in
    Sachsen?
    10.10. Gibt es Analysen über mögliche Eintrittspunkte für Cyberangriffe auf das sächsische
    Strom- und Verkehrsnetz?
    10.11. Wie soll erkannt werden, dass es sich bei „hybriden Angriffen“ oder Cyberattacken
    nicht um Angriffe unter „falscher Flagge“ (False flag) handelt?
  11. Rechtliche Grundlagen, Verfassungsfragen und Transparenz
    11.1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Entwicklung und mögliche Umsetzung
    des OPLAN DEU, insbesondere in Bezug auf föderale Zuständigkeiten?
    11.2. Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit
    Maßnahmen des OPLAN DEU in Sachsen rechtlich zulässig angewandt werden
    können?
    11.3. Ist eine richterliche Kontrolle oder parlamentarische Mitbestimmung auf Landesebene
    bei konkreten Umsetzungsschritten des Plans vorgesehen?
    11.4. Welche rechtlichen Mittel hat das Land Sachsen, um im Streitfall mit dem Bund eigene
    Interessen im Kontext des OPLAN DEU durchzusetzen?
    11.5. Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Geheimhaltung, und wie wird eine
    Abwägung zwischen Sicherheit und Informationsrecht der Bürger getroffen?
    11.6. Welche juristischen Bewertungsprozesse (z. B. Gutachten) wurden auf Landesebene
    zu den Auswirkungen des OPLAN DEU auf Sachsen in Auftrag gegeben?
    11.7. Welche rechtlichen Spielräume bestehen für öffentliche Transparenzinitiativen (z. B.
    durch Abgeordnete, Medien, NGOs) zum OPLAN DEU trotz Geheimhaltungsstufe?
    11.8. Wie wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und kritische
    Stimmen in Sachsen in die Debatte über sicherheitspolitische Maßnahmen
    eingebunden werden? (Bitte auch darauf eingehen, wie eine tendenziöse Diskussion
    vermieden werden sollte)
    11.9. Inwieweit ist die Einrichtung eines unabhängigen zivilgesellschaftlichen
    Begleitgremiums zur Beobachtung der Umsetzung des OPLAN DEU in Sachsen
    denkbar?
    11.10. Gibt es spezielle Schutzregelungen für Whistleblower oder Hinweisgeber im Kontext
    des OPLAN DEU?
    11.11. Sind digitale und anonyme Meldestellen für hybride Angriffe im Rahmen des OPLAN
    DEU
    vorgesehen oder prinzipiell ausgeschlossen?
  12. Rolle Sachsens im föderalen Sicherheitsgefüge
    12.1. Wie wird die Kooperationsfähigkeit zwischen dem Freistaat Sachsen und dem
    Bundesverteidigungsministerium im Rahmen der Sicherheitsarchitektur des OPLAN
    DEU
    sichergestellt?
    12.2. Welche Koordinierungsstellen existieren auf Landesebene zur Umsetzung von
    Maßnahmen des OPLAN DEU? Welche Rolle spielt hier das Landeskommando der
    Bundeswehr Sachsen?
    12.3. Welche Absprachen existieren über die Rolle Sachsens als Transit- und Logistikland
    bei NATO-Truppenbewegungen oder Materialverlagerungen?
    12.4. Welche Verantwortung tragen sächsische Landesbehörden konkret bei der
    logistischen Unterstützung von Truppen im Bündnisfall?
    12.5. Welche landeseigenen Strategiepapiere oder ergänzende Notfallpläne, die auf den
    OPLAN DEU Bezug nehmen, gibt es?
    12.6. Welche Kommunen oder Regionen in Sachsen gelten aufgrund von Infrastruktur, Lage
    oder Industrie als besonders relevant für die operative Umsetzung des Plans?
    12.7. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den sächsischen Landkreisen und der
    Landesregierung hinsichtlich ihrer Rolle im Verteidigungs- oder Krisenfall?
    12.8. Welche personellen und technischen Kapazitäten stehen in Sachsen für die
    Umsetzung föderaler Koordinierungsaufgaben im Verteidigungsfall zur Verfügung?
    12.9. Welche Vertreter des Freistaates Sachsen sind aktuell in der Bund-Länder-offenen
    Arbeitsgruppe (BLoAG) zur zivil-militärischen Zusammenarbeit vertreten?
    12.10. Welche inhaltlichen Beiträge hat der Freistaat Sachsen bislang in die Arbeit der BLoAG
    eingebracht?
    12.11. Wie werden die Ergebnisse und Empfehlungen der BLoAG in der sächsischen
    Landesverwaltung organisatorisch verarbeitet und in bestehende Strukturen
    integriert?
  13. NATO-Kritik, sicherheitspolitische Souveränität und außenpolitische Debatte
    13.1. Inwieweit berücksichtigt der OPLAN DEU außenpolitische Alternativen zur NATO
    basierten Verteidigungsarchitektur, etwa europäische Sicherheitsinitiativen? Inwiefern
    werden berechtigte Sicherheitsinteressen von Nicht-NATO-Staaten beachtet?
    13.2. Welche sicherheitspolitischen Risiken sieht die Staatsregierung in der engen
    Anbindung an NATO-Strategien, insbesondere im Kontext der Eskalation mit Russland?
    13.3. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für einen vertieften Dialog hinsichtlich
    der europäischen Nachbarschafts-Wirtschafts-, Kultur-, Sicherheits- und
    Sanktionspolitik mit den Regierungen Ungarns, der Slowakei und Serbiens?
    13.4. Besteht aus Sicht der Staatsregierung ein Risiko, dass Deutschland durch seine
    NATO-Zusagen in einen größeren militärischen Konflikt hineingezogen wird, ohne
    eigene Handlungsfreiheit zu bewahren?
    13.5. In welchem Maß ist der Freistaat Sachsen in die Diskussion um sicherheitspolitische
    Alternativkonzepte eingebunden? (Bitte vollständig ausführen!)
    13.6. Welche völkerrechtlichen Bindungen bestehen durch den NATO-Vertrag, die sich
    unmittelbar auf sächsisches Territorium auswirken können? Inwiefern stehen sie zu
    anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen (z.B. Zwei-plus-Vier-Vertrag) in Konflikt?
    13.7. Welche Rolle sieht die Staatsregierung für den Freistaat Sachsen in außenpolitischen
    Debatten über Entspannungspolitik und multilaterale Konfliktprävention?
    13.8. Gibt es sächsische Förderprojekte oder Partnerschaften mit Akteuren der Friedens-
    und Diplomatiearbeit, die als Gegengewicht zu sicherheitspolitischer Eskalation wirken
    sollen?
    13.9. Inwieweit sollte der Ausbau europäischer zivilgesellschaftlicher Sicherheits- und
    Krisenprävention (z. B. durch EU-Agenturen) ein alternatives oder ergänzendes
    Modell zum NATO-basierten Ansatz darstellen?
    13.10. Inwiefern wird geprüft, ob der OPLAN DEU langfristig zur sicherheitspolitischen
    Eskalation beiträgt, statt zur Stabilisierung?
    13.11. Befindet sich Russland aus Sicht der Staatsregierung im Frieden mit der
    Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Freistaat Sachsen? (Falls kein Ja, bitte
    begründen.)
    13.12. Wenn 13.11. nicht bejaht wird, auf welche Weise berücksichtigt die Staatsregierung
    Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages, wonach „von deutschem Boden nur Frieden
    ausgehen“ wird?
    13.13. Mit welchen Instrumenten und Regularien überwacht und gewährleistet die
    Staatsregierung des Freistaates Sachsen durchgehend die Einhaltung von Artikel 5
    des Zwei-plus-Vier-Vertrages, wonach ausländische Truppen in den Freistaat Sachsen
    und die neuen Bundesländer weder stationiert, noch verlegt werden dürfen?
    13.14. Inwiefern stellt die Staatsregierung sicher, dass die Planungen von militärischen
    Truppenbewegungen und CSC Convoy Support Centres oder sog. Host-NationSupport im
    OPLAN DEU auch künftig nicht das Verlegungs- und Stationierungsverbot
    ausländischer Truppen nach Artikel 5 des Zwei-plus-Vier-Vertrages verletzen könnten?
    (Diese Frage gilt auch für gemeinschaftliche Vorhaben mit anderen Bundesländern.)
    13.15. Verfügt die Staatsregierung über international anerkannte, unstrittige und
    rechtssichere Kenntnisse, um alle Anforderungen zu beachten, dass es vom Moment
    des Betretens des Freistaats Sachsen durch ausländische Truppen bis zum Ende
    deren Aufenthalts zu keinem unklaren de-facto Zustand einer Stationierung oder
    Verlegung kommt, der russische Militärhandlungen provozieren könnte?
  14. Meinungsfreiheit, parlamentarische Integrität und sicherheitspolitische
    Einstufungen

    14.1. Inwieweit unterliegt der OPLAN DEU der parlamentarischen Kontrolle auf Bundes- und
    Landesebene? Welche Ausschüsse des Sächsischen Landtags werden hier
    einbezogen?
    14.2. Wie sollen die garantierten Rechte der Parteien und Abgeordneten im OPLAN DEU
    gegenüber Verletzungen seitens die Bundesregierung, Landesregierung oder
    Behörden sichergestellt werden?
    14.3. Wie soll sichergestellt und abgegrenzt werden, dass legale und gewählte politische
    Parteien oder Parlamentarier, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, künftig
    nicht in die Kategorie von „hybriden Bedrohungen“ fallen?
    14.4. Ist angedacht, verfassungsmäßige Rechte der Oppositionsparteien bzw. der
    Parlamentarier im Sächsischen Landtag und seinen Gremien im Spannungs- oder
    Kriegsfall im Operationsplan außer Kraft zu setzen, bspw. wenn Parteien oder
    Parlamentarier Meinungen vertreten, die inhaltlichen Aussagen von sogenannten
    „hybriden Bedrohungen“ entsprechen könnten?
    14.5. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Rahmen des OPLAN DEU die
    verfassungsrechtlich garantierte Indemnität der Abgeordneten des Sächsischen
    Landtags (Art. 46 GG, Art. 30 SächsVerf.) auch dann uneingeschränkt gewahrt bleibt,
    wenn öffentlich geäußerte Meinungen – etwa zu sicherheitspolitischen, militärischen
    oder außenpolitischen Themen – von staatlichen Stellen als „Desinformation“,
    „Desinformationskampagne“ oder „hybrider Angriff“ eingestuft werden?
    14.6. Welche rechtlichen Schutzmechanismen gelten im Rahmen des OPLAN DEU für
    Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, deren dienstliche Kommunikation,
    organisatorische Tätigkeit oder öffentliche Beiträge sicherheitspolitisch als
    „problematisch“ oder als potenzieller Bestandteil einer hybriden Bedrohung gewertet
    werden könnten – obwohl sie auf verfassungsrechtlich gedeckter Weisung beruhen?
    14.7. Welche Schutzmaßnahmen gelten im Rahmen des OPLAN DEU für Mitarbeiter von
    Abgeordneten und Fraktionen im Sächsischen Landtag, sofern diese auf Weisung an
    Publikationen, Veranstaltungen oder Recherchen mitwirken, deren Inhalte durch
    staatliche Stellen als sicherheitsrelevant oder als Teil vermeintlicher
    Desinformationskampagnen eingestuft werden könnten – und wie wird deren Tätigkeit
    vom Schutzbereich der parlamentarischen Arbeit abgegrenzt?
    14.8. Wie garantiert die Staatsregierung, dass unter allen Szenarien des OPLAN DEU die
    grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auch für kritische Äußerungen
    zu politisch umstrittenen Themen wie NATO, Ukrainekrieg, Atomwaffen, Rüstung,
    Inflation, Migration oder EU-Politik vollständig erhalten bleibt – und dass
    entsprechende Beiträge insbesondere in sozialen Medien nicht pauschal als
    Desinformation, hybride Bedrohung oder „Delegitimierung des Staates“ klassifiziert
    werden?
    14.9. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass auch öffentlich geäußerte Kritik von
    Abgeordneten des Sächsischen Landtags an sicherheitspolitischen Entscheidungen
    im Rahmen des OPLAN DEU nicht nachträglich als Bestandteil einer
    Desinformationskampagne, hybriden Bedrohung oder als „Delegitimierung des
    Staates“ eingestuft und damit mit politischen oder rechtlichen Konsequenzen belegt
    wird?
    14.10. Ist vorgesehen, dass Personen, Gruppen oder Medienakteure, denen im Rahmen des
    OPLAN DEU die Verbreitung von Desinformation unterstellt wird, Rechtsmittel gegen
    diese staatliche Einstufung einlegen können? Wenn ja, welche verfahrensrechtlichen
    Garantien bestehen hierfür und welche Stellen sind für die Überprüfung zuständig?
    14.11. Welche Einschränkungen bestehen für Sicherheitsbehörden im Rahmen des OPLAN
    DEU
    , öffentliche oder interne Aussagen von Landtagsabgeordneten zu
    dokumentieren, auszuwerten oder zur Erstellung sicherheitspolitischer Lagebilder
    heranzuziehen – sofern diese Äußerungen nicht strafrechtlich relevant sind, sondern
    der freien Mandatsausübung dienen?
  15. Kommunale Selbstverwaltungsrechte und Krisenverantwortung zum Schutz der
    Zivilbevölkerung

    15.1. Welche sächsischen Kommunen wurden bislang in die Erstellung oder Umsetzung des
    OPLAN DEU eingebunden?
    15.2. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. finanzielle Förderung,
    Beratungsangebote, Schulungen) bietet die Staatsregierung den Kommunen im
    Freistaat Sachsen bei der Erstellung oder Überarbeitung kommunaler Notfall- und
    Krisenpläne im Kontext des OPLAN DEU an?
    15.3. Gibt es landesseitige Handlungsempfehlungen für kommunale Krisenstäbe im Hinblick
    auf Angriffe?
    15.4. Ist vorgesehen, kommunale Haushalte finanziell oder strukturell auf eine zusätzliche
    Belastung im Krisenfall vorzubereiten?
    15.5. Bestehen kommunale Evakuierungspläne für Angriffe auf das Territorium des
    Freistaates Sachsen mit konventionellen Waffen und ABC-Waffen?

    Begründung:
    Mit dem „Operationsplan Deutschland“ (OPLAN DEU) verfolgt die Bundesregierung unter
    Führung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr die umfassende
    Vorbereitung auf einen militärischen Konflikt. Soweit erkennbar, sieht der OPLAN DEU eine
    weitreichende Verzahnung von militärischen und zivilen Strukturen vor, die tief in die
    gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Lebensbereiche der Bevölkerung
    eingreifen könnte.
    Da der OPLAN DEU jedoch geheim ist, bleiben zentrale Fragen nach demokratischer
    Kontrolle, rechtlicher Zulässigkeit und tatsächlicher Notwendigkeit bisher unbeantwortet.
    Auf der Ebene der parlamentarischen Volksvertretung besteht keine ausreichende
    Informationslage gegenüber dem Inhalt des OPLAN DEU. Der hohe Grad an Intransparenz
    erscheint angesichts des vermuteten Ausmaßes der angestrebten Eingriffe als nicht
    angemessen.
    Den wenigen verfügbaren Informationen zufolge, ergeben sich aus dem OPLAN DEU
    erhebliche Risiken für die Bürger des Freistaates Sachsen, als auch für seine Kommunen
    und Unternehmen: Mutmaßlich vorgesehen sind Eingriffe in Eigentumsrechte,
    Dienstverpflichtungen von Unternehmen und Einzelpersonen sowie der nahezu unregulierte
    Zugriff auf private und kommunale Infrastruktur. Insgesamt müssen wohl weitreichende
    Anforderungen an Logistik, Energieversorgung und Bevölkerungsschutz gestellt werden,
    die ohne geeignete Vorkehrungen zu erheblichen Belastungen für die sächsische
    Bevölkerung führen könnten. Unter der stets prominent propagierten Prämisse einer akuten
    Bedrohungslage mögen diese Maßnahmen zwar nachvollziehbar erscheinen, jedoch
    verkennt ein solcher Ansatz die Notwendigkeit einer außenpolitischen Strategie, die auf
    Deeskalation, Verständigung und friedliche Konfliktbeilegung setzt. Ein solcher würde die
    Notwendigkeit eines militärzentrierten OPLAN DEU grundlegend in Frage stellen.
    Ungeachtet seiner operativen Ausrichtung berührt der OPLAN DEU mutmaßlich auch
    grundrechtlich sensible Bereiche, insbesondere die Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit
    und die parlamentarische Integrität. In einem sicherheitspolitischen Umfeld, in dem kritische
    Äußerungen zunehmend unter dem Schlagwort „Desinformation“ delegitimiert werden, stellt
    sich die Frage, ob die verfassungsrechtlich garantierten Rechte von Abgeordneten, Bürgern
    und Medien auch in Krisenszenarien vollumfänglich geschützt bleiben. Eine pauschale
    Gleichsetzung von Kritik mit sicherheitsgefährdender Einflussnahme würde nicht nur die
    politische Kultur gefährden, sondern das Vertrauen in die demokratische Ordnung selbst
    untergraben.
    Hinzu treten außen- und sicherheitspolitische Bedenken, die sich insbesondere aus der
    Rolle Deutschlands als logistische Drehscheibe der NATO ergeben: Durch die
    infrastrukturelle Hochrüstung könnten neue Eskalationsdynamiken ausgelöst werden.
    Besonders problematisch erscheint der einseitige Fokus auf militärische Reaktionsfähigkeit,
    obwohl hybriden Bedrohungen auch mit zivilen, rechtsstaatlichen und friedensorientierten
    Mitteln wirksam begegnet werden könnte. An politischen Initiativen aus Deutschland, die
    vorrangig auf Deeskalation und diplomatische Lösungen setzen, fehlt es dagegen bislang.
    Eine lückenlose parlamentarische Kontrolle des OPLAN DEU erscheint als unabdingbar,
    um die darin aufgeführten Maßnahmen rechtzeitig beurteilen zu können. Dies trifft
    insbesondere auf mutmaßlich tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte, demokratische
    Selbstbestimmung und Eigentum zu.

    Dresden, den 05.07.2025

    Sabine Zimmermann, MdL
    und BSW-Fraktion
    i.V. Lutz Richter, MdL,
    und BSW-Fraktion

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