Große Anfrage der BSW-Fraktion
Kriegstüchtigkeit als Ziel – was bedeutet der „Operationsplan Deutschland“ für Sachsen?
Fragen an die Staatsregierung:
- Informationslage und Beteiligung des Freistaates Sachsen
1.1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung über den OPLAN DEU und seine
spezifischen Auswirkungen auf den Freistaat Sachsen vor und welche konkreten
Auszüge wurden ihr übermittelt?
1.2. Inwieweit wurden die sächsischen Landesbehörden in die Erstellung, Überarbeitung
oder Umsetzung dieses Operationsplans eingebunden? Welche Rolle kommt dem
Landeskommando der Bundeswehr Sachsen bei der Umsetzung des OPLAN DEU zu?
1.3. Welche sächsischen Institutionen und Personen sind in den interministeriellen
Arbeitsgruppen vertreten?
1.4. In welchen Dokumenten des Freistaats Sachsen sind bereits Leitlinien vermerkt und
in welcher Weise? (Bitte auflisten.)
1.5. Welche Behörden, Einrichtungen oder Unternehmen mit anteiligem Besitz des
Freistaates Sachsen oder seiner Kommunen, haben Informationen oder
Arbeitsaufträge zum OPLAN DEU erhalten? (Bitte aufschlüsseln nach Sitz in welchen
Kommunen.)
1.6. Welche Bundesinstitutionen oder NATO-Gremien sind für die Kommunikation
sicherheitsrelevanter Maßnahmen mit den Landesregierungen verantwortlich, und wie
gestaltet sich der Informationsfluss zwischen dem Bund, der NATO und dem Freistaat
Sachsen?
1.7. Die Einbeziehung welcher NGOs ist hinsichtlich der Zusammenarbeit im Rahmen des
OPLAN DEU durch den Freistaat Sachsen oder seiner Kommunen vorgesehen?
1.8. Wie wird diesbezüglich bei ausländischen NGOs vorgegangen?
1.9. Welche Informationspflichten beabsichtigt der Bund gegenüber den Ländern im
Kontext des OPLAN DEU wahrzunehmen, welche nicht und wie wird deren Einhaltung
überprüft?
1.10. Welche Informationsansprüche leitet die Staatsregierung aus ihrer föderalen Rolle ab
und wurden diese beim Bund geltend gemacht?
1.11. Hat der Freistaat Sachsen gegenüber der Bundesregierung oder dem Territorialen
Führungskommando der Bundeswehr formell oder informell Akteneinsicht,
Informationsrechte oder weitergehende Transparenz im Hinblick auf Inhalte,
Planungsstände oder operative Szenarien des OPLAN DEU eingefordert? Falls ja: Mit
welchem Ergebnis? Falls nein: Warum nicht?
1.12. Gibt es spezifische Aufgaben im OPLAN DEU, für die ausschließlich der Freistaat
Sachsen vorgesehen ist und wenn ja, welche? Wie wird hierbei vollumfänglich die
Vereinbarkeit mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag oder anderen völkerrechtlich bindenden
Vorgaben eingehalten und wer kontrolliert die Vereinbarkeit? - Sicherheits- und verteidigungspolitische Implikationen für Sachsen
2.1. Welche militärischen Standorte in Sachsen nehmen eine strategische Rolle innerhalb
des OPLAN DEU ein und gibt es Planungen zur Ausweitung oder Umstrukturierung
dieser Standorte?
2.2. Welche zivilen Standorte in Sachsen haben eine strategische Rolle innerhalb des
OPLAN DEU und gibt es Planungen zur Ausweitung oder Umstrukturierung dieser
Standorte? In welchen sächsischen Kommunen sind sogenannte „Convoy Support
Center“ geplant?
2.3. Welche sächsischen Verkehrswege – insbesondere Bahnknotenpunkte, Flughäfen,
Flüsse oder Autobahnverbindungen – sind als logistische Korridore für NATO
Truppenbewegungen oder Materialtransporte vorgesehen und welche
infrastrukturellen Maßnahmen sind hierfür geplant, wie wird diesbezüglich die
Vereinbarkeit mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eingehalten?
2.4. Steht für die sächsische Staatsregierung im OPLAN DEU der Schutz der
Zivilbevölkerung gleichwertig gegenüber dem Schutz ausländischer und inländischer
Truppen im Kriegsfall? Ist es vorgesehen, den Schutz bestimmter Gruppen (Soldaten,
Politiker o.ä.) bei begrenzten Kapazitäten zu priorisieren?
2.5. Inwieweit sind zivile Schutzmaßnahmen in Sachsen in den Plan integriert, um die
Bevölkerung im Fall einer militärischen Eskalation zu schützen?
2.6. Welche Abstimmungen gibt es mit sächsischen Katastrophenschutzbehörden und der
Polizei bezüglich möglicher Krisenszenarien?
2.7. Welche sächsischen Städte und Regionen sind aufgrund ihrer strategischen
Bedeutung ggf. in besonderem Maße Ziel militärischer Bedrohungsszenarien?
2.8. Welche Schutzmaßnahmen sind für kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung,
Telekommunikation und Wasserversorgung vorgesehen?
2.9. Welche Bunkeranlagen für Mitglieder der Landesregierung, des Landtages oder der
Landesverwaltung existieren in Sachsen oder sind in Planung? Wie viele Menschen
können darin wie lange unterkommen? Welche finanziellen Mittel werden dafür
eingeplant? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen (atomar, biologisch,
chemisch) ausgelegt?
2.10. Wie hoch ist die jetzige Anzahl der Bunkeranlagen für Zivilisten im Freistaat Sachsen,
die nicht der Landesregierung, dem Landtag oder der Landesverwaltung angehören?
(Bitte aufschlüsseln nach Kommunen.) Wie viele Menschen können darin wie lange
unterkommen? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen ausgelegt?
2.11. Wie hoch ist die Anzahl der geplanten Bunkeranlagen für Zivilisten im Freistaat
Sachsen, die nicht der Landesregierung, dem Landtag oder der Landesverwaltung
angehören? (Bitte aufschlüsseln nach Kommunen.) Wie viele Menschen sollen darin
wie lange unterkommen können? Sind diese Schutzräume für Angriffe mit ABC-Waffen
ausgelegt?
2.12. Welche finanziellen Mittel sind für Bunkeranlagen in den Jahren 2020-2024 abgerufen
worden und welche finanziellen Mittel werden für die Jahre 2025-2030 veranschlagt?
2.13. Soll es laut OPLAN DEU einen Rechtsanspruch für zivile Bürger des Freistaates
Sachsen auf einen Schutzbunker geben? (Wenn ja, bitte auflisten, wie viele zivile
Bunkeranlagen ausschließlich und rechtsverbindlich für Zivilisten reserviert sind, ohne
eine mögliche höhere Priorisierung von ausländischen oder inländischen zivilmilitärischen
Angehörigen bzw. Organisationen oder Politikern.)
2.14. Wie wird bei Bunkeranlagen gewährleistet, dass alle zivilen Bürger gleichberechtigt
bei der Vergabe von Plätzen informiert, berücksichtigt und der Zugang, insbesondere
bei Menschen mit Behinderungen oder im ländlichen Raum, ermöglicht wird? (Bitte
auch die Methode der Auswahl und Zuweisung bei begrenzten Plätzen erläutern.)
2.15. Werden die Kommunen, das Land oder der Bund vorrangig zur Finanzierung dieser
Zivilschutz-Infrastruktur herangezogen? Im Falle es gibt bereits konkrete Planungen,
in welchem Umfang sollen sich der Freistaat bzw. seine Kommunen hier beteiligen?
2.16. Welche Evakuierungspläne für die sächsische Bevölkerung in besonders gefährdeten
Regionen existieren, und wie sind diese in den OPLAN DEU eingebettet?
2.17. Welche flächendeckenden Vorkehrungen sind im Bereich des ABC-Schutzes (atomar,
biologisch, chemisch) getroffen worden beziehungsweise geplant?
2.18. Inwiefern sind Forschungslabore und Einrichtungen mit gefährlichen biologischen
Erregern im Zivilschutz berücksichtigt, um eine Zerstörung und Freisetzung potentiell
pandemiegefährlicher bzw. hoch riskanter Viren und Bakterien auf die Zivilbevölkerung
zu verhindern?
2.19. Welche inländischen oder ausländischen Forschungslabore oder Lagereinrichtungen
für atomare, biologische oder chemische Gefahrenstoffe befinden sich in Sachsen?
2.20. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des
OPLAN DEU, um nationalistische Ausschreitungen gegenüber Menschen eines
gegnerischen Staates im Konfliktfall zu verhindern?
2.21. Welche sozialen Gruppen könnten durch Maßnahmen des OPLAN DEU besonders
belastet werden (z. B. Wohnungslose, Alleinerziehende, Menschen mit
Behinderungen) und welche Schutzmaßnahmen sind hierfür vorgesehen?
2.22. Wie bewertet die Staatsregierung die möglichen sozialen Spaltungstendenzen durch
eine einseitige sicherheitspolitische Ausrichtung, z. B. im Vergleich zu sozialen
Investitionen?
2.23. Wie wird die Aufrechterhaltung der Kommunikationsinfrastruktur (Mobilfunk,
Rundfunk, Behördennetze) im Ernstfall gewährleistet? - Auswirkungen auf die sächsische Wirtschaft und Infrastruktur
3.1. Welche finanziellen und infrastrukturellen Belastungen für den Freistaat Sachsen
ergeben sich durch die Umsetzung des OPLAN DEU?
3.2. Wie hoch veranschlagt die Staatsregierung die potenziellen Kosten für Sachsen durch
den OPLAN DEU (insbesondere im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, der Logistik
und des Katastrophenschutzes)? Wie stehen diese im Verhältnis zu Ausgaben für
Bildung, Soziales, Sport, Kultur oder Umweltschutz seit dem Jahr 2020?
3.3. Wie hoch sind die bisher ermittelten oder veranschlagten Kosten für den Ausbau von
Brücken und Verkehrswegen für die militärische Ertüchtigung im Rahmen des OPLAN
DEU im Freistaat Sachsen?
3.4. Wie wird sichergestellt, dass sicherheitspolitische Maßnahmen nicht zu Lasten der
kommunalen Investitionskraft in sozialen Bereichen gehen?
3.5. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, dass sächsische Unternehmen oder
Industriebetriebe – insbesondere in den Bereichen Maschinenbau,
Rüstungsproduktion oder Logistik – in sicherheits- und verteidigungspolitische
Planungen der NATO oder des Bundes eingebunden sind bzw. werden?
3.6. Sind Kompensationsleistungen oder Investitionsprogramme vorgesehen, um
infrastrukturelle Belastungen oder wirtschaftliche Einschränkungen abzufedern, die
sich aus einer verstärkten militärischen Nutzung von Gebieten im Freistaat Sachsen
ergeben? - Demokratiepolitische und völkerrechtliche Fragestellungen
4.1. Welche Einschränkungen von Grundrechten, insbes. GG Art. 1-19, sind im Rahmen
des OPLAN DEU rechtlich möglich? Wie wird die Verhältnismäßigkeit von
Grundrechtseinschränkungen bewahrt?
4.2. Welche unabhängigen juristischen Prüfungen führt die Landesregierung durch, um
sicherzustellen, dass sämtliche Maßnahmen grundrechtskonform umgesetzt werden?
4.3. In welcher Weise wird künftig sichergestellt, dass im OPLAN DEU GG Art. 20a ständig
berücksichtigt und evaluiert wird?
4.4. Welche demokratischen Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um sicherzustellen,
dass Entscheidungen über militärische Maßnahmen auf sächsischem Boden im
Einklang mit dem Völkerrecht (u.a. Zwei-plus-Vier-Vertrag), der föderalen Struktur
Deutschlands sowie den Rechten und Zuständigkeiten der Bundesländer getroffen
werden?
4.5. Welche Kriterien legt die Staatsregierung bei der Entscheidung an, bestimmte
Informationen zum OPLAN DEU zu veröffentlichen oder auch nicht?
4.6. Ist eine regelmäßige parlamentarische oder öffentliche Berichterstattung über die
Umsetzung des OPLAN DEU in Sachsen vorgesehen?
4.7. Inwieweit hat der Freistaat Sachsen ein Mitspracherecht bei der Umsetzung des
OPLAN DEU, insbesondere hinsichtlich möglicher Truppenstationierungen oder
infrastruktureller Maßnahmen?
4.8. Welche Mindestkriterien sollen für die Erklärung einer hybriden Bedrohungslage durch
welche Akteure vorliegen?
4.9. Bis zu welchem Sachverhalt soll persönliche oder öffentlich geäußerte Kritik an den
Maßnahmen der Bundes- oder Landesregierung, der Behörden, der Bundeswehr,
verbündeter Staaten und ausländischer Organisationen möglich und legal bleiben, ehe
diese künftig als „hybrider Angriff“ im Sinne des OPLAN DEU eingestuft werden
können?
4.10. Welche bisher legalen Tatbestände und Handlungen von Einzelpersonen oder
wirtschaftlichen Akteuren könnten künftig als hybride Angriffe betrachtet werden?
4.11. Wie beurteilt die Sächsische Staatsregierung die Nennung und Problematisierung von
Protestbewegungen bei der Durchsetzung von Truppenbewegungen im Grünbuch 4.0
hinsichtlich möglicher Repressionen im Kriegs- und Spannungsfall?
4.12. In welchem Umfang ist eine systematische Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten
mit Polizei und Zivilschutz im Rahmen des OPLAN DEU vorgesehen? Wie bewertet
die Staatsregierung diese im Hinblick auf die deutsche Vergangenheit?
4.13. In welchem Umfang ist eine vermehrte Nutzung von KI und innovativer
Überwachungstechnologie auch gegenüber Kritikern von Maßnahmen der Politik,
Behörden und Militär bei der Bekämpfung „hybrider Bedrohungen“ vorgesehen?
4.14. Wo sieht die Sächsische Staatsregierung bei Frage 4.17. die Grenzen solcher
Maßnahmen? - Außenpolitische Implikationen und diplomatische Initiativen
5.1. Wie bewertet die Staatsregierung die Auswirkungen des OPLAN DEU auf die
sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere im Hinblick auf die Spannungen
mit Russland?
5.2. Welche Initiativen hat der Freistaat zur Förderung diplomatischer Maßnahmen
eingeleitet, um Spannungen abzubauen und den sicherheitspolitischen Dialog
zwischen Deutschland, der NATO und Russland zu stärken? Plant die Staatsregierung
dahingehend Initiativen aktiver Entspannungspolitik im Bundesrat oder anderen
Gremien?
5.3. Welche Rollen spielen diesbezüglich sächsische Kultureinrichtungen bzw. welche
Maßnahmen sind dabei angedacht?
5.4. Inwieweit werden Friedens- und Konfliktforschungseinrichtungen in Sachsen in die
Analyse sicherheitspolitischer Entwicklungen eingebunden, und gibt es Bestrebungen,
wissenschaftliche Expertise stärker in politische Entscheidungsprozesse einfließen zu
lassen?
5.5. Um welche Einrichtungen handelt es sich im Einzelnen, aufgeschlüsselt nach
Zahlungen aus Finanzierungsquellen, Geldgebern, Ländern. - Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Einbindung des Sektors in den
OPLAN DEU
6.1. Inwieweit sieht der OPLAN DEU eine strategische Einbindung von Krankenhäusern,
medizinischen Versorgungszentren und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten im
Freistaat Sachsen vor? (Bitte nach Regionen und Einrichtungen ordnen.)
6.2. Welche sächsischen Krankenhäuser wurden bereits diesbezüglich vom Bund, der
Landesregierung oder von der Bundeswehr im Rahmen des OPLAN DEU kontaktiert?
6.3. Welche Vorgaben oder Planungen zur Vorhaltung medizinischer Ressourcen und
psychosozialer Begleitung (z. B. Notfallbetten, Medikamente, Personalreserven,
Reha- und psychosoziale Einrichtungen) bestehen für den Spannungs- oder
Verteidigungsfall in Sachsen?
6.4. Welche Aufgaben sind im Rahmen des OPLAN DEU für die Gesundheitsämter und
den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen vorgesehen?
6.5. Welche sächsischen Universitätskliniken und andere medizinische Einrichtungen sind
in gesamtstaatliche Verteidigungsplanungen eingebunden, und falls ja, in welchem
Umfang?
6.6. Inwieweit ist der Rettungsdienst – insbesondere in ländlichen Räumen Sachsens – in
Abstimmungen mit der Bundeswehr einbezogen? (Bitte konkrete Angaben zu
Maßnahmen, Regionen, Zuständigkeit, Zusammenarbeit Landes-/kommunale
Ebene.)
6.7. Welche Szenarien eines möglichen „Massenanfalls von Verletzten“ (MANV) wurden
im Rahmen von Übungen oder Planungen auf Landesebene berücksichtigt und welche
Szenarien stehen für die Berücksichtigung noch aus?
6.8. Gibt es Notfallpläne zur Sicherstellung psychologischer Versorgung der Bevölkerung
im Fall großflächiger hybrider Angriffe oder Eskalationen?
6.9. Gibt es Planungen zur Vorhaltung bzw. Bevorratung wichtiger Impfstoffe, Antibiotika,
Jod-Tabletten und medizinischer Ausrüstung in Sachsen?
6.10. Mit welchen Ergebnissen sind Interessenvertretungen wie die Sächsische
Landesapothekerkammer und der Sächsische Apothekerverband in Notfallplanungen
eingebunden?
6.11. Mit welchen Ergebnissen sind zivile Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz
oder Behörden wie das Technische Hilfswerk in Notfallplanungen eingebunden?
6.12. Welche landesseitigen Notfallpläne für die Übernahme von Aufgaben von
Bundeswehrkrankenhäuser durch zivile Einrichtungen existieren?
6.13. Inwiefern können sich alle medizinischen Angestellten oder Ärzte auf die „Frankfurter
Erklärung“ berufen, um ihr Recht geltend zu machen, kriegsmedizinische
Vorbereitungsmaßnahmen abzulehnen und sich nicht daran zu beteiligen?
6.14. Ist generell auszuschließen, dass im Rahmen des Operationsplans für sächsische
Zivilisten, Soldaten, Personen im Zivilschutz oder Angestellte im Gesundheitswesen
eine ggf. erneute Impfpflicht oder Pflicht zu medizinischen Zwangsmaßnahmen
eintreten kann? - Eingriffe in Freiheitsrechte, Eigentumsschutz, Enteignung
7.1. Warum und für welche Anwendungsfälle zieht der Staat rechtliche Grundlagen für
etwaige Eingriffe in das Eigentum sächsischer Bürger im Spannungs- oder
Verteidigungsfall im Kontext des OPLAN DEU in Betracht?
7.2. Welche Anpassungen von rechtlichen Grundlagen sind diesbezüglich vorgesehen?
(Bitte vollständig und konkret benennen.)
7.3. Welche Verfahren sind vorgesehen, um Privateigentum – z. B. Fahrzeuge, Immobilien
oder Flächen – zur militärischen Nutzung kurz-, länger- oder langfristig
heranzuziehen?
7.4. Ist eine Entschädigung zu Punkt 7.3. vorgesehen und falls ja, wie wird diese berechnet
und umgesetzt? Auf welcher rechtlichen Grundlage sollen Entschädigungen,
Befristungen und Rückgaben erfolgen?
7.5. Wird eine durch einen kriegerischen Konflikt entstandene Inflation bei
Entschädigungen ebenfalls berücksichtigt?
7.6. Welche Lager- oder Notfalllisten bestehen für strategisch relevante Privateigentümer
(z. B. Tankstellenbetreiber, Logistikunternehmen) im Freistaat Sachsen oder sind bis
wann geplant und wurden/werden von wem erstellt?
7.7. Welche Planungen existieren im Hinblick auf den möglichen staatlichen Zugriff auf
digitale Infrastruktur in Privatbesitz, etwa Server, Satellitenverbindungen oder
Kommunikationsnetze?
7.8. Unter welchen Voraussetzungen kann im Rahmen des OPLAN DEU auf Wohnraum
von Privatpersonen zugegriffen werden, z. B. zur Unterbringung von Truppenteilen?
7.9. Welche Meldepflichten für Unternehmen oder Privatpersonen bezüglich vorhandener
Ressourcen (Fahrzeuge, Generatoren, Lagerräume) sind im Kontext des OPLAN DEU
geplant?
7.10. Welche verwaltungsrechtlichen Verfahren sind vorgesehen, wenn Bürger gegen
Maßnahmen des OPLAN DEU Widerspruch einlegen?
7.11. In welcher Form verpflichtet sich die Sächsische Staatsregierung – als Konsequenz
aus der Corona-Zeit – künftig im Operationsplan freiheitsbeschränkende Maßnahmen
nicht zu wiederholen? - Dienstpflicht, Reservistenwesen und Personalmobilisierung
8.1. In welchem Verhältnis steht die Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht zu den
Planungen des OPLAN DEU?
8.2. Zielen Bund und Land daher auf die Beschleunigung der Einführung oder
Neugestaltung einer Dienstpflicht für den zivilen Bereich (z. B. Katastrophenschutz,
medizinische Versorgung, Pflege, THW)?
8.3. Wie viele verfügbare Reservisten mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen sind derzeit in
die Planungen des Territorialen Führungskommandos eingebunden?
8.4. Welche Grundsätze gelten bei Einberufungen? (Bitte gesondert aufzulisten nach
Männern, Frauen, sowie nichtdeutschen Staatsbürgern mit unterschiedlichem
Aufenthaltsstatus.) Sofern Unterschiede bestehen, wird um eine Begründung gebeten.
8.5. Gibt es aktuell bereits Vollausrüstung für Reservisten im Freistaat Sachsen? (Wenn
ja, bitte entsprechend angeben)
8.6. Welche Maßnahmen sind geplant, um die sächsische Bevölkerung über mögliche
Verpflichtungen im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu informieren?
8.7. Welche Pläne gibt es, Personen mit Schlüsselqualifikationen in kritischen
Infrastrukturen (z. B. Energie, IT, Gesundheit) per Anordnung zur Arbeitsaufnahme zu
verpflichten?
8.8. Inwiefern wird geprüft, inwieweit sächsische Schulen, Hochschulen oder
Ausbildungseinrichtungen für „Dienstpflichtformate“ genutzt werden sollen?
8.9. Gibt es Überlegungen, im Rahmen des OPLAN DEU eine „zivile Reserve“ aufzubauen,
und wenn ja, wie soll diese strukturiert werden?
8.10. Welche Altersgruppen sollen bei einer Dienstpflicht besonders adressiert werden, und
auf welcher Grundlage erfolgt die Auswahl?
8.11. Gibt es pädagogische oder gesellschaftliche Begleitkonzepte zur Einbettung einer
zivilen Dienstpflicht in Schul- oder Ausbildungskontexte?
8.12. Schließen bestehende medizinische Bescheinigungen von Untauglichkeit zur
Ableistung des Wehrdienstes oder in der Vergangenheit abgeleistete
Wehrdienstverweigerungen eine Einberufung zu militärischen Zwecken (auch im
Sanitäts- oder Unterstützungsdienst) im Rahmen des OPLAN DEU aus?
8.13. Soll eine Wehrpflicht im Operationsplan auch für Menschen mit einem anerkannten
Grad der Behinderung nicht vollständig ausgeschlossen sein? (Wenn ja, gilt dies auch
unterhalb des Grades einer Schwerbehinderung?)
8.14. In welcher Weise werden bei Dienstpflichtformaten familiäre, gesundheitliche,
wirtschaftliche oder soziale Belastungen berücksichtigt? - Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Informationspolitik
9.1. Welche Informationsstrategien verfolgt die Staatsregierung zur Aufklärung der
sächsischen Bevölkerung über die Konsequenzen und Auswirkungen des OPLAN
DEU?
9.2. In welchem Umfang werden zivilgesellschaftliche Organisationen (z. B.
Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine, Bürgerinitiativen) in die Informations- und
Kommunikationsstrategien der Staatsregierung im Kontext des OPLAN DEU
eingebunden?
9.3. Welche Rolle spielen öffentliche-rechtliche und private Medien bei der
Krisenkommunikation im Ernstfall? Sind Beschränkungen bei den
Verbreitungsmöglichkeiten vorgesehen, wenn ja welche ganz konkret?
9.4. Inwieweit wurden oder werden Dialogformate mit Bürgerinnen und Bürgern
angeboten, etwa Bürgerforen, digitale Beteiligungsplattformen oder
Informationsveranstaltungen? Wird dabei barrierefreie Kommunikation angeboten?
9.5. Ist geplant, vermeintliche oder tatsächliche Desinformationskampagnen in Bezug auf
den OPLAN DEU systematisch zu erfassen? Wie wird Desinformation definiert? Sind
Gegenstrategien bereits vorhanden oder werden sie entwickelt, wenn ja, welche und
durch wen?
9.6. Welche Rolle spielen sächsische Bildungsinstitutionen (z. B. Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Landeszentrale für politische Bildung) bei der Vermittlung
von sicherheitspolitischer Resilienz?
9.7. Wie wird gewährleistet, dass die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit und
Kritik am OPLAN DEU nicht durch sicherheitspolitische Aspekte eingeschränkt wird,
insbesondere im Hinblick auf vermeintliche Desinformation oder Regierungskritik?
9.8. Inwiefern wird sichergestellt, dass früher legale und zulässige Handlungen,
Äußerungen oder Veröffentlichungen von Personen, Parteien, Firmen oder
Organisationen aus der Vergangenheit bei neuen hybriden Tatbeständen nicht zu
Maßnahmen gegen diese im Rahmen des Operationsplans führen?
9.9. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt in
Krisensituationen zu stärken und vulnerable Gruppen gezielt zu schützen?
9.10. Gibt es Empfehlungen und Vorgaben an die Kommunen zur kommunikativen
Krisenvorbereitung (z. B. lokale Notfallpläne, Informationsketten)? Falls ja, bitte
auflisten. - Kritische Infrastruktur, Energieversorgung und Cyberabwehr
10.1. Welche Teile der sächsischen Energie- und Wasserversorgung gelten im Kontext des
OPLAN DEU als „kritische Infrastruktur“ und unterliegen besonderen
Schutzmaßnahmen?
10.2. Welche konkreten Maßnahmen sind zum physischen Schutz sächsischer
Energieanlagen (z. B. Umspannwerke, Pipelines, Speicherkapazitäten) im
Spannungs- oder Verteidigungsfall vorgesehen?
10.3. Sind sächsische Unternehmen aus dem Bereich Energieversorgung aktiv in die
Planungen oder Übungen des OPLAN DEU eingebunden worden?
10.4. Welche Vorkehrungen wurden getroffen, um die Strom- und Heizenergieversorgung in
Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rechenzentren und anderen systemrelevanten
Einrichtungen im Ernstfall aufrechtzuerhalten?
10.5. Gibt es eine Einschätzung zur Anfälligkeit sächsischer Netze und IT-Infrastruktur
gegenüber hybriden Angriffen (z. B. durch Staaten, Gruppen, KI-generierte Angriffe)?
10.6. Welche Kooperationsformen zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestehen im Zusammenhang mit dem
Schutz kritischer digitaler Infrastruktur?
10.7. Welche Rolle spielen sächsische Kommunen beim Aufbau digitaler Resilienz, und gibt
es hierfür standardisierte Vorgaben und entsprechende Förderprogramme?
10.8. Welche Rolle spielen sächsische Hochschulen, Forschungsinstitute und
Ausbildungsstätten in den Bereichen IT-Sicherheit und Cyberabwehr im Kontext des
OPLAN DEU? Werden bestehende Studiengänge, Forschungsprojekte oder
technische Kompetenzen aktiv in sicherheitsrelevante Planungen einbezogen?
10.9. Welche Notfallpläne existieren für einen großflächigen Stromausfall (Blackout) in
Sachsen?
10.10. Gibt es Analysen über mögliche Eintrittspunkte für Cyberangriffe auf das sächsische
Strom- und Verkehrsnetz?
10.11. Wie soll erkannt werden, dass es sich bei „hybriden Angriffen“ oder Cyberattacken
nicht um Angriffe unter „falscher Flagge“ (False flag) handelt? - Rechtliche Grundlagen, Verfassungsfragen und Transparenz
11.1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen basiert die Entwicklung und mögliche Umsetzung
des OPLAN DEU, insbesondere in Bezug auf föderale Zuständigkeiten?
11.2. Welche verfassungsrechtlichen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit
Maßnahmen des OPLAN DEU in Sachsen rechtlich zulässig angewandt werden
können?
11.3. Ist eine richterliche Kontrolle oder parlamentarische Mitbestimmung auf Landesebene
bei konkreten Umsetzungsschritten des Plans vorgesehen?
11.4. Welche rechtlichen Mittel hat das Land Sachsen, um im Streitfall mit dem Bund eigene
Interessen im Kontext des OPLAN DEU durchzusetzen?
11.5. Welche Regelungen gelten hinsichtlich der Geheimhaltung, und wie wird eine
Abwägung zwischen Sicherheit und Informationsrecht der Bürger getroffen?
11.6. Welche juristischen Bewertungsprozesse (z. B. Gutachten) wurden auf Landesebene
zu den Auswirkungen des OPLAN DEU auf Sachsen in Auftrag gegeben?
11.7. Welche rechtlichen Spielräume bestehen für öffentliche Transparenzinitiativen (z. B.
durch Abgeordnete, Medien, NGOs) zum OPLAN DEU trotz Geheimhaltungsstufe?
11.8. Wie wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und kritische
Stimmen in Sachsen in die Debatte über sicherheitspolitische Maßnahmen
eingebunden werden? (Bitte auch darauf eingehen, wie eine tendenziöse Diskussion
vermieden werden sollte)
11.9. Inwieweit ist die Einrichtung eines unabhängigen zivilgesellschaftlichen
Begleitgremiums zur Beobachtung der Umsetzung des OPLAN DEU in Sachsen
denkbar?
11.10. Gibt es spezielle Schutzregelungen für Whistleblower oder Hinweisgeber im Kontext
des OPLAN DEU?
11.11. Sind digitale und anonyme Meldestellen für hybride Angriffe im Rahmen des OPLAN
DEU vorgesehen oder prinzipiell ausgeschlossen? - Rolle Sachsens im föderalen Sicherheitsgefüge
12.1. Wie wird die Kooperationsfähigkeit zwischen dem Freistaat Sachsen und dem
Bundesverteidigungsministerium im Rahmen der Sicherheitsarchitektur des OPLAN
DEU sichergestellt?
12.2. Welche Koordinierungsstellen existieren auf Landesebene zur Umsetzung von
Maßnahmen des OPLAN DEU? Welche Rolle spielt hier das Landeskommando der
Bundeswehr Sachsen?
12.3. Welche Absprachen existieren über die Rolle Sachsens als Transit- und Logistikland
bei NATO-Truppenbewegungen oder Materialverlagerungen?
12.4. Welche Verantwortung tragen sächsische Landesbehörden konkret bei der
logistischen Unterstützung von Truppen im Bündnisfall?
12.5. Welche landeseigenen Strategiepapiere oder ergänzende Notfallpläne, die auf den
OPLAN DEU Bezug nehmen, gibt es?
12.6. Welche Kommunen oder Regionen in Sachsen gelten aufgrund von Infrastruktur, Lage
oder Industrie als besonders relevant für die operative Umsetzung des Plans?
12.7. Wie erfolgt die Abstimmung zwischen den sächsischen Landkreisen und der
Landesregierung hinsichtlich ihrer Rolle im Verteidigungs- oder Krisenfall?
12.8. Welche personellen und technischen Kapazitäten stehen in Sachsen für die
Umsetzung föderaler Koordinierungsaufgaben im Verteidigungsfall zur Verfügung?
12.9. Welche Vertreter des Freistaates Sachsen sind aktuell in der Bund-Länder-offenen
Arbeitsgruppe (BLoAG) zur zivil-militärischen Zusammenarbeit vertreten?
12.10. Welche inhaltlichen Beiträge hat der Freistaat Sachsen bislang in die Arbeit der BLoAG
eingebracht?
12.11. Wie werden die Ergebnisse und Empfehlungen der BLoAG in der sächsischen
Landesverwaltung organisatorisch verarbeitet und in bestehende Strukturen
integriert? - NATO-Kritik, sicherheitspolitische Souveränität und außenpolitische Debatte
13.1. Inwieweit berücksichtigt der OPLAN DEU außenpolitische Alternativen zur NATO
basierten Verteidigungsarchitektur, etwa europäische Sicherheitsinitiativen? Inwiefern
werden berechtigte Sicherheitsinteressen von Nicht-NATO-Staaten beachtet?
13.2. Welche sicherheitspolitischen Risiken sieht die Staatsregierung in der engen
Anbindung an NATO-Strategien, insbesondere im Kontext der Eskalation mit Russland?
13.3. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung für einen vertieften Dialog hinsichtlich
der europäischen Nachbarschafts-Wirtschafts-, Kultur-, Sicherheits- und
Sanktionspolitik mit den Regierungen Ungarns, der Slowakei und Serbiens?
13.4. Besteht aus Sicht der Staatsregierung ein Risiko, dass Deutschland durch seine
NATO-Zusagen in einen größeren militärischen Konflikt hineingezogen wird, ohne
eigene Handlungsfreiheit zu bewahren?
13.5. In welchem Maß ist der Freistaat Sachsen in die Diskussion um sicherheitspolitische
Alternativkonzepte eingebunden? (Bitte vollständig ausführen!)
13.6. Welche völkerrechtlichen Bindungen bestehen durch den NATO-Vertrag, die sich
unmittelbar auf sächsisches Territorium auswirken können? Inwiefern stehen sie zu
anderen völkerrechtlichen Verpflichtungen (z.B. Zwei-plus-Vier-Vertrag) in Konflikt?
13.7. Welche Rolle sieht die Staatsregierung für den Freistaat Sachsen in außenpolitischen
Debatten über Entspannungspolitik und multilaterale Konfliktprävention?
13.8. Gibt es sächsische Förderprojekte oder Partnerschaften mit Akteuren der Friedens-
und Diplomatiearbeit, die als Gegengewicht zu sicherheitspolitischer Eskalation wirken
sollen?
13.9. Inwieweit sollte der Ausbau europäischer zivilgesellschaftlicher Sicherheits- und
Krisenprävention (z. B. durch EU-Agenturen) ein alternatives oder ergänzendes
Modell zum NATO-basierten Ansatz darstellen?
13.10. Inwiefern wird geprüft, ob der OPLAN DEU langfristig zur sicherheitspolitischen
Eskalation beiträgt, statt zur Stabilisierung?
13.11. Befindet sich Russland aus Sicht der Staatsregierung im Frieden mit der
Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Freistaat Sachsen? (Falls kein Ja, bitte
begründen.)
13.12. Wenn 13.11. nicht bejaht wird, auf welche Weise berücksichtigt die Staatsregierung
Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages, wonach „von deutschem Boden nur Frieden
ausgehen“ wird?
13.13. Mit welchen Instrumenten und Regularien überwacht und gewährleistet die
Staatsregierung des Freistaates Sachsen durchgehend die Einhaltung von Artikel 5
des Zwei-plus-Vier-Vertrages, wonach ausländische Truppen in den Freistaat Sachsen
und die neuen Bundesländer weder stationiert, noch verlegt werden dürfen?
13.14. Inwiefern stellt die Staatsregierung sicher, dass die Planungen von militärischen
Truppenbewegungen und CSC Convoy Support Centres oder sog. Host-NationSupport im
OPLAN DEU auch künftig nicht das Verlegungs- und Stationierungsverbot
ausländischer Truppen nach Artikel 5 des Zwei-plus-Vier-Vertrages verletzen könnten?
(Diese Frage gilt auch für gemeinschaftliche Vorhaben mit anderen Bundesländern.)
13.15. Verfügt die Staatsregierung über international anerkannte, unstrittige und
rechtssichere Kenntnisse, um alle Anforderungen zu beachten, dass es vom Moment
des Betretens des Freistaats Sachsen durch ausländische Truppen bis zum Ende
deren Aufenthalts zu keinem unklaren de-facto Zustand einer Stationierung oder
Verlegung kommt, der russische Militärhandlungen provozieren könnte? - Meinungsfreiheit, parlamentarische Integrität und sicherheitspolitische
Einstufungen
14.1. Inwieweit unterliegt der OPLAN DEU der parlamentarischen Kontrolle auf Bundes- und
Landesebene? Welche Ausschüsse des Sächsischen Landtags werden hier
einbezogen?
14.2. Wie sollen die garantierten Rechte der Parteien und Abgeordneten im OPLAN DEU
gegenüber Verletzungen seitens die Bundesregierung, Landesregierung oder
Behörden sichergestellt werden?
14.3. Wie soll sichergestellt und abgegrenzt werden, dass legale und gewählte politische
Parteien oder Parlamentarier, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, künftig
nicht in die Kategorie von „hybriden Bedrohungen“ fallen?
14.4. Ist angedacht, verfassungsmäßige Rechte der Oppositionsparteien bzw. der
Parlamentarier im Sächsischen Landtag und seinen Gremien im Spannungs- oder
Kriegsfall im Operationsplan außer Kraft zu setzen, bspw. wenn Parteien oder
Parlamentarier Meinungen vertreten, die inhaltlichen Aussagen von sogenannten
„hybriden Bedrohungen“ entsprechen könnten?
14.5. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass im Rahmen des OPLAN DEU die
verfassungsrechtlich garantierte Indemnität der Abgeordneten des Sächsischen
Landtags (Art. 46 GG, Art. 30 SächsVerf.) auch dann uneingeschränkt gewahrt bleibt,
wenn öffentlich geäußerte Meinungen – etwa zu sicherheitspolitischen, militärischen
oder außenpolitischen Themen – von staatlichen Stellen als „Desinformation“,
„Desinformationskampagne“ oder „hybrider Angriff“ eingestuft werden?
14.6. Welche rechtlichen Schutzmechanismen gelten im Rahmen des OPLAN DEU für
Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, deren dienstliche Kommunikation,
organisatorische Tätigkeit oder öffentliche Beiträge sicherheitspolitisch als
„problematisch“ oder als potenzieller Bestandteil einer hybriden Bedrohung gewertet
werden könnten – obwohl sie auf verfassungsrechtlich gedeckter Weisung beruhen?
14.7. Welche Schutzmaßnahmen gelten im Rahmen des OPLAN DEU für Mitarbeiter von
Abgeordneten und Fraktionen im Sächsischen Landtag, sofern diese auf Weisung an
Publikationen, Veranstaltungen oder Recherchen mitwirken, deren Inhalte durch
staatliche Stellen als sicherheitsrelevant oder als Teil vermeintlicher
Desinformationskampagnen eingestuft werden könnten – und wie wird deren Tätigkeit
vom Schutzbereich der parlamentarischen Arbeit abgegrenzt?
14.8. Wie garantiert die Staatsregierung, dass unter allen Szenarien des OPLAN DEU die
grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auch für kritische Äußerungen
zu politisch umstrittenen Themen wie NATO, Ukrainekrieg, Atomwaffen, Rüstung,
Inflation, Migration oder EU-Politik vollständig erhalten bleibt – und dass
entsprechende Beiträge insbesondere in sozialen Medien nicht pauschal als
Desinformation, hybride Bedrohung oder „Delegitimierung des Staates“ klassifiziert
werden?
14.9. Wie gewährleistet die Staatsregierung, dass auch öffentlich geäußerte Kritik von
Abgeordneten des Sächsischen Landtags an sicherheitspolitischen Entscheidungen
im Rahmen des OPLAN DEU nicht nachträglich als Bestandteil einer
Desinformationskampagne, hybriden Bedrohung oder als „Delegitimierung des
Staates“ eingestuft und damit mit politischen oder rechtlichen Konsequenzen belegt
wird?
14.10. Ist vorgesehen, dass Personen, Gruppen oder Medienakteure, denen im Rahmen des
OPLAN DEU die Verbreitung von Desinformation unterstellt wird, Rechtsmittel gegen
diese staatliche Einstufung einlegen können? Wenn ja, welche verfahrensrechtlichen
Garantien bestehen hierfür und welche Stellen sind für die Überprüfung zuständig?
14.11. Welche Einschränkungen bestehen für Sicherheitsbehörden im Rahmen des OPLAN
DEU, öffentliche oder interne Aussagen von Landtagsabgeordneten zu
dokumentieren, auszuwerten oder zur Erstellung sicherheitspolitischer Lagebilder
heranzuziehen – sofern diese Äußerungen nicht strafrechtlich relevant sind, sondern
der freien Mandatsausübung dienen? - Kommunale Selbstverwaltungsrechte und Krisenverantwortung zum Schutz der
Zivilbevölkerung
15.1. Welche sächsischen Kommunen wurden bislang in die Erstellung oder Umsetzung des
OPLAN DEU eingebunden?
15.2. Welche konkreten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. finanzielle Förderung,
Beratungsangebote, Schulungen) bietet die Staatsregierung den Kommunen im
Freistaat Sachsen bei der Erstellung oder Überarbeitung kommunaler Notfall- und
Krisenpläne im Kontext des OPLAN DEU an?
15.3. Gibt es landesseitige Handlungsempfehlungen für kommunale Krisenstäbe im Hinblick
auf Angriffe?
15.4. Ist vorgesehen, kommunale Haushalte finanziell oder strukturell auf eine zusätzliche
Belastung im Krisenfall vorzubereiten?
15.5. Bestehen kommunale Evakuierungspläne für Angriffe auf das Territorium des
Freistaates Sachsen mit konventionellen Waffen und ABC-Waffen?
Begründung:
Mit dem „Operationsplan Deutschland“ (OPLAN DEU) verfolgt die Bundesregierung unter
Führung des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr die umfassende
Vorbereitung auf einen militärischen Konflikt. Soweit erkennbar, sieht der OPLAN DEU eine
weitreichende Verzahnung von militärischen und zivilen Strukturen vor, die tief in die
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Lebensbereiche der Bevölkerung
eingreifen könnte.
Da der OPLAN DEU jedoch geheim ist, bleiben zentrale Fragen nach demokratischer
Kontrolle, rechtlicher Zulässigkeit und tatsächlicher Notwendigkeit bisher unbeantwortet.
Auf der Ebene der parlamentarischen Volksvertretung besteht keine ausreichende
Informationslage gegenüber dem Inhalt des OPLAN DEU. Der hohe Grad an Intransparenz
erscheint angesichts des vermuteten Ausmaßes der angestrebten Eingriffe als nicht
angemessen.
Den wenigen verfügbaren Informationen zufolge, ergeben sich aus dem OPLAN DEU
erhebliche Risiken für die Bürger des Freistaates Sachsen, als auch für seine Kommunen
und Unternehmen: Mutmaßlich vorgesehen sind Eingriffe in Eigentumsrechte,
Dienstverpflichtungen von Unternehmen und Einzelpersonen sowie der nahezu unregulierte
Zugriff auf private und kommunale Infrastruktur. Insgesamt müssen wohl weitreichende
Anforderungen an Logistik, Energieversorgung und Bevölkerungsschutz gestellt werden,
die ohne geeignete Vorkehrungen zu erheblichen Belastungen für die sächsische
Bevölkerung führen könnten. Unter der stets prominent propagierten Prämisse einer akuten
Bedrohungslage mögen diese Maßnahmen zwar nachvollziehbar erscheinen, jedoch
verkennt ein solcher Ansatz die Notwendigkeit einer außenpolitischen Strategie, die auf
Deeskalation, Verständigung und friedliche Konfliktbeilegung setzt. Ein solcher würde die
Notwendigkeit eines militärzentrierten OPLAN DEU grundlegend in Frage stellen.
Ungeachtet seiner operativen Ausrichtung berührt der OPLAN DEU mutmaßlich auch
grundrechtlich sensible Bereiche, insbesondere die Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit
und die parlamentarische Integrität. In einem sicherheitspolitischen Umfeld, in dem kritische
Äußerungen zunehmend unter dem Schlagwort „Desinformation“ delegitimiert werden, stellt
sich die Frage, ob die verfassungsrechtlich garantierten Rechte von Abgeordneten, Bürgern
und Medien auch in Krisenszenarien vollumfänglich geschützt bleiben. Eine pauschale
Gleichsetzung von Kritik mit sicherheitsgefährdender Einflussnahme würde nicht nur die
politische Kultur gefährden, sondern das Vertrauen in die demokratische Ordnung selbst
untergraben.
Hinzu treten außen- und sicherheitspolitische Bedenken, die sich insbesondere aus der
Rolle Deutschlands als logistische Drehscheibe der NATO ergeben: Durch die
infrastrukturelle Hochrüstung könnten neue Eskalationsdynamiken ausgelöst werden.
Besonders problematisch erscheint der einseitige Fokus auf militärische Reaktionsfähigkeit,
obwohl hybriden Bedrohungen auch mit zivilen, rechtsstaatlichen und friedensorientierten
Mitteln wirksam begegnet werden könnte. An politischen Initiativen aus Deutschland, die
vorrangig auf Deeskalation und diplomatische Lösungen setzen, fehlt es dagegen bislang.
Eine lückenlose parlamentarische Kontrolle des OPLAN DEU erscheint als unabdingbar,
um die darin aufgeführten Maßnahmen rechtzeitig beurteilen zu können. Dies trifft
insbesondere auf mutmaßlich tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte, demokratische
Selbstbestimmung und Eigentum zu.
Dresden, den 05.07.2025
Sabine Zimmermann, MdL
und BSW-Fraktion
i.V. Lutz Richter, MdL,
und BSW-Fraktion